Kaiserreich Österreich-Ungarn / Cisleithanien:
Der lange Weg zur staatlichen Anerkennung

Im Kaiserreich Österreich-Ungarn gab es eine Fülle von Auszeichnungen, die in vielen Fällen auf eine jahrzehntelange, teilweise sogar über hundertjährige Tradition zurückblicken konnten.

Dabei wurde streng zwischen Orden und sonstigen Auszeichnungen (Tapferkeitsmedaillen, Erinnerungsmedaillen und Dienstzeichen) unterschieden.

Eine sichtbare Anerkennung für die Ableistung einer gewissen Anzahl von Dienstjahren war dabei geradezu systemimmanent: 

Das österreichische Militärdienstzeichen

Das österreichische Militärdienstzeichen wurde von Kaiser Franz Josef I. am 19. September 1849 gestiftet. Gemäß Dekret wurde das Militärdienstzeichen in zwei Gruppen aufgeteilt, und zwar die Gruppe der Offiziere und die Gruppe der Mannschaften.

Die erste Gruppe umfasste zwei Dekorationen in Form eines Kreuzes, von denen das Militärdienstzeichen I. Klasse für 25jährigen Dienst verliehen wurde, während das Militärdienstzeichen II. Klasse für abgeschlossene 50 Jahre aktiven Dienst im Offizierskorps verliehen wurde.

Das Dienstzeichen der zweiten Gruppe, das für die Mannschaften bestimmt war, umfasste die I. Klasse, die für 8 Dienstjahre, und die II. Klasse, die für 16 Dienstjahre verliehen wurde.

Im Lauf der Zeit kam es zu mehrfachen Änderungen, die schlussendlich (Dekret vom 28. Dezember 1911 und vom 7. August 1913) zur folgenden endgültigen Regelung führten:

  • Offiziersgruppe:
    I. Klasse für 50 Dienstjahre
    II. Klasse für 35 Dienstjahre
    III. Klasse für 25 Dienstjahre
  • Gruppe der Unteroffiziere und Mannschaften
    I. Klasse für 20 Dienstjahre
    II. Klasse für 10 Dienstjahre
    III. Klasse für 6 Dienstjahre

Die Umkehrung der Klassenbezeichnung (die I. Klasse war nunmehr für die höchste Anzahl an Dienstjahren bestimmt) wurde bereits mit Dekret vom 12. März 1890 eingeführt.

1890 MDZ Offiziere II revers 1890 MDZ Offiziere II revers

Militärdienstzeichen für Offiziere II Klasse
Version von 1890 für 40 Jahre
bzw.
Version von 1911/1913 für 35 Jahre 

Ehrenmedaille für 40jährige treue Dienste

Diese Medaille wurde vom Kaiser am 18. August 1898 anlässlich seines 50jährigen Regierungsjubiläums gestiftet. Der Sinn dieser Medaille war, "diejenigen Personen auszuzeichnen und anzueifern, die in allen Schichten der Bevölkerung ihren Pflichten nachkamen und in ihrem Beruf ausharrten".

1898 Treue Dienste avers 1898 Treue Dienste revers

Die Vorderseite zeigt Kaiser Franz Josef I. im Ornat des Ordens vom Goldenen Vließ. Die Umschrift lautet "FRANC. IOS. I. D. G. IMP. AUST. REX BOH. ETC. ET REX APOST. HVNG." (Franz Josef I. von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Böhmen etc. und apostolischer König von Ungarn)

Die Rückseite zeigt inmitten von Sonnenstrahlen die Inschrift "XXXX ANNORVM" (= 40 Jahre) und die Umschrift "SIGNVM LABORIS FIDELITER PERACTI"
(= Ehrenzeichen für treu vollbrachte Arbeit)

Goldene Jubiläums-Erinnerungsmedaille für die Bewaffnete Macht

Ebenfalls am 18. August 1898 wurde diese Medaille für Militärpersonen, die 50 oder mehr Jahre aktiven militärischen Dienstes vollendet hatten, gestiftet.

1898 Signum Memoriae Au avers 1898 Signum Memoriae Au revers

Die Vorderseite zeigt Kaiser Franz Josef in der Uniform eines Feldmarschalls mit dem Orden vom Goldenen Vließ und dem Großkreuz des Militär-Maria Theresien-Ordens. Die lateinische Umschrift führt wieder die wesentlichen Titel des Herrschers an. 

In der Mitte der Rückseite befindet sich ein rechteckiges Schilchen mit der Inschrift SIGNVM MEMORIAE (Erinnerungszeichen). Entlang des oberen Randes der Medaille befinden sich die lateinischen Zahlen für 1848 - 1898

Jubiläums-Erinnerungsmedaille für die Bewaffnete Macht

Wer als Militär noch keine 50 Dienstjahre aufweisen konnte, ging auch nicht leer aus. Am selben Tag stiftete der Kaiser diese Medaille, die allen Angehörigen des Heeres zuerkannt wurde, die im Zeitraum vom 2. Dezember 1848 bis 2. Dezember 1898 im Militärdienst gestanden waren.

Auch Soldaten und Unteroffiziere hatten Anspruch auf Erwerb dieser Medaille, wenn sie am 2. Dezember 1898 wenigstens drei Jahre gedient hatten, oder zwei Jahre, wenn sie sofort zum Landsturm überstellt worden waren, oder wenn sie Einwohner Bosniens oder der Herzegowina waren.

1898 Signum Memoriae avers 1898 Signum Memoriae revers
Diese Medaille ist identisch gestaltet wie die Goldene Jubiläums-Erinnerungsmedaille für die Bewaffnete Macht. Lediglich der Adler fehlt in der Überhöhung.

Ausländische Vorbilder

Zusätzlich ist zu erwähnen, dass es etwa in Bayern oder Sachsen schon eine lange Tradition gab, staatliche Ehrenzeichen als sichtbare Anerkennung für 25jährige Dienstleistung als Feuerwehrmann zu verleihen.

Erste Schritte in Österreich-Ungarn

Diese militärischen Dienstzeichen und die ausländischen Vorbilder weckten natürlich auch bei den Feuerwehrmännern den Wunsch nach einer sichtbaren Anerkennung für die geleisteten Dienstjahre.

So gab es bereits 1880 erste Vorstöße, als der „Erste niederösterreichische Feuerwehr-Unterstützungs-Verein“ das österreichische k.k. Ministerium des Innern um Schaffung einer staatlichen „Rettungsmedaille für hervorragende Leistungen im Feuerwehr- und Rettungswesen“ bat.

Beim 3. Österreichischen Feuerwehrtag am 8. September 1884 kam es zur Empfehlung, den Männern als Auszeichnung für 10-, 20- und 25-jährige ununterbrochene ersprießliche Dienstleistung Anerkennungsdiplome zu überreichen.

Am 10. Oktober 1866 beantragte der Kassier des Feuerwehr-Landes-Centralverbandes für Böhmen, Josef Beuer, in der Ausschusssitzung seines Verbandes,dass in Österreich staatliche Ehrenzeichen für 25-jährige Dienstleistung als Feuerwehrmann gegründet würden. Diesbezügliche Erkundigungen bei den staatlichen Stellen ergaben aber ungünstige Auskünfte.

Am 14. Mai 1890 sprach Dr. Johann Schauer aus Wels, Obmann des oberösterreichischen Feuerwehrverbandes und Mitglied des Abgeordnetenhauses des Reichsrates, wegen der Stiftung eines Verdienstzeichens für Feuerwehrmänner bei Ministerpräsident Graf Eduard von Taaffe vor. Von Taaffe ließ verlauten, dass er nicht grundsätzlich gegen eine solche Auszeichnung sei.

Aktivitäten des Ständigen österreichischen Feuerwehrausschusses

Am 22. Juni 1890 lag der Sitzung des Österreichischen Feuerwehrausschusses ein Antrag aus Oberösterreich vor. Das „Ehrenzeichen“ sollte nach 25 Jahren „tadelloser Dienstzeit“ unter Anrechnung der Militärdienstzeit vom Staat verliehen werden.

Der Landes-Centralverband für Böhmen kam dem Österreichischen Feuerwehrausschuss zuvor und überreichte bereits am 10. August 1890 ein Bittgesuch. Das offizielle Ansuchen des Österreichischen Feuerwehrverbandes vom 29. Oktober 1890 wurde am nächsten Tag Ministerpräsident Graf von Taaffe durch Reginald Czermack und Dr. Carl Richter übergeben.

Die erhoffte positive Erledigung blieb aber aus.

Am 1. Dezember 1891 erinnerten die Landesverbände von Salzburg und Vorarlberg das k.k. Ministerium des Innern an die Eingabe, am 16. Dezember 1891 verwendete sich der slawische mährisch-schlesische Verband und Vorsitzender Reginald Czermack erinnerte den Ministerpräsidenten am 30. Dezember 1891. Doch Wien schwieg.

Von Taaffe befürchtete offenbar, dass auch die Beamten sofort eine Auszeichnung verlangen würden, wenn die Feuerwehrmedaille gewährt würde. Dies scheint überhaupt das entscheidende Argument für die Hartnäckigkeit zu sein, mit welcher der Wunsch der Feuerwehren nach einer 25-Jahre-Medaille abgewiesen wurde.

Am 9. März 1894 überreichte Reichsratsabgeordneter Dr. Johann Schauer eine neue Petition im k.k. Ministerium des Innern. Die seit dem 11. November 1893 unter Ministerpräsident Alfred Fürst zu Windischgraetz gebildete Regierung blieb aber ebenfalls eine positive Antwort schuldig.

Ein Majestätsgesuch

Der Österreichische Feuerwehrausschuss beschloss am 2. Februar 1896 die Absendung eines Majestätsgesuches an den Kaiser persönlich. Die Landesfeuerwehrverbände waren aufgerufen, die Reichsratsabgeordneten ihres Gebietes „ohne Unterschied der politischen Farbe um die freundliche Einflussnahme anzugehen“.

Dr. Johann Schauer übergab Ende Mai 1896 in der Kabinettskanzlei das Majestätsgesuch. Nachdem wieder keine Antwort erfolgte, war klar, dass man im Ministerium die Schaffung eines Ehrenzeichens überhaupt nicht wollte. Dr. Schauer empfahl, den Weg einer Audienz beim Kaiser zu beschreiten. Doch auch die Audienz wurde unterbunden.

Am 6. April 1897 beschwerte sich nun der Österreichische Feuerwehrausschuss beim k.k. Ministerium des Innern, dass österreichische Feuerwehrfunktionäre bei der Gewährung staatlicher Auszeichnungen immer wieder unberücksichtigt blieben, in Ungarn hingegen Feuerwehrfunktionäre mit höchsten staatlichen Auszeichnungen bedacht würden. Gleichzeitig erinnerte man wieder an die unerledigte Petition um die Stiftung eines Ehrenzeichens für 25 Jahre Feuerwehrtätigkeit.

Neuerliche Eingabe mit Medaillenentwürfen

In einer weiteren Eingabe legte man sogar drei Entwürfe für die Medaille vor und hatte auch schon Verleihungsbestimmungen verfasst. In beigelegten Landesverbandsberichten war mit großer Bitterkeit darauf hingewiesen worden, dass die Feuerwehren für ihre freiwilligen und unentgeltlichen Dienste niemals eine Anerkennung erhielten, während staatliche Organe, Militärpersonen und Beamte Dekorationen und Anerkennungen erhielten.

Insgeheim hoffte man auf die Stiftung der Medaille aus Anlass des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums Kaiser Franz Josephs am 2. Dezember 1898.

Zum Kaiserjubiläum 1898 hat man rund 20.000 Feuerwehrmänner in der Wiener Praterhauptallee antreten und Spalier bilden lassen und in der Rotunde wurden die Landesfeuerwehrkommandanten dem Kaiser vorgestellt, der nur einige belanglose Fragen stellte und zum Feuerwehrwesen nicht viel mehr als „das ist eine äußerst nützliche Einrichtung“ sagte.

Große Enttäuschung

Als auch im Jubiläumsjahr für die Feuerwehren keine Medaille, wohl aber die oben beschriebenen Medaillen gestiftet wurden, machten sich Enttäuschung, Müdigkeit und Unmut breit. Schließlich beschloss der Österreichische Feuerwehrausschuss am 4. Juni 1899, in der Sache keine weiteren Schritte mehr zu unternehmen.

Die allgemeine Resignation teilten allerdings altgediente Feuerwehrfunktionäre nicht. Sie taten sich zusammen und baten den Feuerwehrausschuss, beim k.k. Ministerium des Innern die Erlaubnis zu erwirken, dass der Österreichische Feuerwehr-Reichsverband selbst 10-, 20,- und 30-jährige Dienstmedaillen herausgeben dürfe. Nun antwortete der Innenminister wenigstens einmal, freilich kurz und ohne konkrete Zusagen.

Kopfzerbrechen machte den Funktionären auch die 1898 gestiftete 40-Jahre-Medaille für Staatsbedienstete, da man der Meinung war, dass diese auch Angehörige der Berufsfeuerwehr erlangen könnten, so dass der paradoxe Fall eintreten würde, dass bezahlte Feuerwehrmänner die Medaille erhielten, die Männer der freiwilligen Feuerwehren aber nicht.

Politische Initiative

Am 8. Salzburger Landesfeuerwehrtag am 22. Juni 1902 in Zell am See war gefordert worden, der Landtag solle sich der Medaillenfrage annehmen. Bereits am 17. Juli 1902 lag dem Salzburger Landtag ein Antrag vor: Die Früchte eines ersprießlichen Wirkens der Feuerwehren ernte nicht nur der Staat, sondern auch jedes einzelne Kronland (das war ein neues Argument), es sollten daher auch von den Landtagen Anregungen zur Ehrung der Feuerwehrmänner kommen, insbesondere durch die Einleitung von Schritten, welche geeignet erscheinen, die Stiftung eines staatlichen Ehrenzeichens zu erreichen.

Der Landesausschuss Salzburg wandte sich nun an alle Landesvertretungen der zisleithanischen Reichshälfte. Diese stimmten alle zu und sandten entsprechende Schreiben an das k.k. Ministerium des Innern und gaben dem Salzburger Landesausschuss auf seine Anfrage nur positive Antworten.

Angesicht dieser Initiative, die der Feuerwehr selbst das Gesetz des Handelns nahm, aber wirksamer war und den Anschein vermied, als bettle sie unwürdig um die Auszeichnung, stellte der VII. Österreichische Feuerwehrtag am 6. September 1902 in Salzburg einen diesbezüglichen Antrag zurück.

Doch die staatlichen Behörden schwiegen. Am 24. November 1904 fragte schließlich der Salzburger Reichsratsabgeordnete Dr. Julius Sylvester mit einigen anderen Abgeordneten beim Minister des Innern nach.

Der zuständige Referent für die Beantwortung der Anfrage fertigte ein langes Exposé an, in dem die wichtigsten bisherigen Bemühungen dargestellt wurden. Er führte insbesondere an, dass die Schaffung einer Auszeichnung für die Feuerwehren nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu wünschenswert sei.

Am 15. Februar 1905 beantwortete der Minister des Innern, Graf Bylandt-Rheidt, im Abgeordnetenhaus die Interpellation des Dr. Sylvester und Genossen – er werde die Angelegenheit fördern.

Reginald Czermack, nun Ehrenpräsident des Österreichischen Feuerwehr-Reichsverbandes, schlug noch einmal vor, einen lateinischen Text zu wählen, und erbat für das Band die Feuerwehrfarbe „gelb-roth klein gestreift“. Dass dann die orange-gelbe Farbe gewählt wurde, war die Entscheidung des Ministeriums des Allerhöchsten Hauses und des Äußeren, das gegen die Feuerwehrfarben Bedenken erhoben hatte. Dessen Vorschlag, statt eines Kaiserporträts Feuerwehrembleme anzubringen, stimmte man wiederum im Ministerium des Innern nicht zu, da die Medaille auch für Tätigkeiten im Rettungswesen verliehen werden sollte.

Stiftung durch Allerhöchste Entschließung am 24. November 1905

Am 24. November 1905 stiftete Kaisers Franz Joseph die lang ersehnte Feuerwehrauszeichnung. Die Entschließung und die dazugehörige Verordnung wurde am 2. Dezember 1905, dem 57. Jahrestag der Thronbesteigung des Kaisers, im amtlichen Teil der Wiener Zeitung veröffentlicht:

„In der Absicht, verdiente Mitglieder und Bedienstete von Feuerwehren und Rettungskorps durch ein sichtbares Zeichen Allerhöchster Anerkennung zu belohnen, haben Seine k. und k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 24. November d. J. eine Medaille allergnädigst zu stiften und für deren Verleihung die im nachstehenden Statute dargelegten Grundsätze huldvollst zu genehmigen geruht.“

Die exakte Bezeichnung der Medaille lautet: „Ehrenmedaille für fünfundzwanzigjährige verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens“. Sie ist aus Bronze und hat einen Durchmesser von 32 mm.

Historisch interessierte Leser können das Statut in der Originalformulierung, dargestellt in einer nachempfundenen Version (PDF-Datei) lesen:
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 Statut der Ehrenmedaille für fünfundzwanzigjährige verdienstliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens

1905 DM 25 Jahre avers 1905 DM 25 Jahre revers

Die Vorderseite zeigt das Brustbild von Kaiser Franz Josef I, umrahmt zu beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz

Auf der Rückseite befindet sich in einem gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten Schildchen die Inschrift: „XXV“ (25) und als Umschrift „FORTITUDINI VIRTUTI ET PERSEVERANTIAE“
(= für Mut, Mannestugend und Ausdauer).

Amtsschimmel wieherte

Das k.k. Finanzministerium stellte sich auf den Standpunkt, die Eingaben auf Verleihung unterlägen, da eine Befreiung im Statut nicht ausdrücklich ausgesprochen sei, der Gebührenpflicht. Mit Ministerialerlass vom 14. Jänner 1906 wurde die Stempelmarke, eine Krone pro Bogen, für die Gesuche vorgeschrieben.

Dies rief in allen Kronländern Empörung und Verstimmung hervor. Wenn man vom Kaiser ausgezeichnet und bedankt werde, wolle man keineswegs dafür bezahlen. Mit Erlass des k.k. Finanzministeriums vom 24. April 1906 wurde die peinliche Affäre beendet: Wenn die Feuerwehr die Listen der zu Beteilenden einreicht, diese selbst nicht unterschreiben und die Gemeinde die Angaben bestätigt, entfällt die Stempelmarkenpflicht.

Ungarn im Nachteil

Für die ungarischen Feuerwehren hatte deren Landesverband schon 1884 eine Dienstmedaille für 5-, 10- und 15-jährige Tätigkeit gestiftet. Diese wurde an einem Durchzugsband (ab 1902 dann an einem Dreiecksband) in den ungarischen Nationalfarben rot-weiß-grün getragen.

Bei der Stiftung der 25jährigen Dienstmedaille durch den Kaiser im Jahr 1905 gingen sie jedoch leer aus. Das rief natürlich deren Funktionäre wieder auf den Plan. Der Kaiser stiftete aber erst am 27. Mai 1911 die gewünschte Medaille, nachdem er auf der Belassung des orangegelben Bandes bestanden hatte. Der Text des Statuts gleicht jenem für die österreichische Medaille weitgehend.

Freitag, 19. April 2024