1. Republik: Stiftung eines eigenen Feuerwehr-Ehrenzeichens
Österreichisches Feuerwehr-Ehrenzeichen 1933

Auszeichnungen des Bundesfeuerwehrverbandes

 

Für die Feuerwehren waren die von der ersten Republik geschaffenen staatlichen Ehrenmedaillen, welche nur für eine 25- und 40-jährige Dienstleistung verliehen wurden, nicht mehr zufriedenstellend. Sie wollten mehr und riskierten mit entsprechenden Anträgen, dass ihre wiederholten Beteuerungen, es ginge ihnen nur um die Belohnung freiwillig geleisteter Dienste und keineswegs um die Befriedung ihrer Eitelkeit, in Zweifel gezogen werden konnten. Wenn in der Monarchie die Stiftung einer Auszeichnung dem Kaiser vorbehalten war, sah sich nun in der Republik die Präsidentschaftskanzlei in der Rolle eines Gralshüters. Sie verwies auf die Bestimmungen des Paragraphen 9, Absatz 2, der Verordnung vom 26. Februar 1917, RGBl. Nr. 79, die das Tragen von Dekorationen, die in- oder ausländischen Orden und Ehrenzeichen ähnlich wären, verboten.

Das Bundeskanzleramt war der Ansicht, dass der äußeren Anerkennung mit den Medaillen von 1923 hinreichend Rechnung getragen worden sei. Die Präsidentschaftskanzlei fügte hinzu, dass Bestrebungen, die ohnedies in genügender Zahl vorhandenen tragbaren Auszeichnungen noch zu vermehren, zunächst einmal das Odium der Lächerlichkeit in sich trügen, und sie gegen diesen unerhörten Unfug, der sich seit dem Umsturz in Österreich breitmache und leider auch von vielen maßgebenden Faktoren, insbesondere von Landeshauptleuten nicht nur nicht eingedämmt, sondern manchmal sogar gefördert würde, immer ankämpfen werde. Trotzdem kam es zu nicht offiziellen Anerkennungen und Auszeichnungen.

 

Diplome und Ehrenzeichen

 

Auf Empfehlung des Reichsverbandes erhielten die Feuerwehrmänner eine Ehrenurkunde für die 50-jährige Dienstzeit vom jeweiligen Landeshauptmann und für die 60-jährige Dienstzeit vom Reichsverband verliehen.

Der Steiermärkische Landtag hat als erster am 4. Juni 1926 ein eigenes Ehrenzeichen für Feuerwehrmänner mit 35-jähriger belobter Tätigkeit in Form eines weißen Kreuzes mit dem steirischen Panther geschaffen.

Gegen die Verleihung von Ehrenurkunden gab es keine verfassungsmäßigen Einwendungen, aber der steiermärkische Beschluss entrüstete die Beamten des Bundeskanzleramtes und der Präsidentschaftskanzlei, da die Einführung von Ehrenzeichen der Länder für unzulässig erklärt wurde. Man stellte auch klar, dass das Stiften öffentlich zu tragender Auszeichnungen das alleinige Recht des Bundespräsidenten (wie früher des Kaisers) sei. Ein Einspruch beim Verfassungsgerichtshof wurde aber auf Weisung des Bundeskanzlers nicht erhoben. Solange es sich nur um "Spielereien mit Feuerwehr-Ehrenzeichen" handle, habe die Sache keine Wichtigkeit, ließ daraufhin die Präsidentschaftskanzlei verlauten.

Die Feuerwehrverantwortlichen ließen nicht locker, um Änderungen am bestehenden Bundesgesetz zu erreichen. Zunächst stellten sie zur Diskussion, die Zeiten zur Erlangung der Dienstmedaillen zu verkürzen - für die bronzene Medaille auf 15 Jahre, für die silberne auf 25 - und als neue für 35 Jahre eine goldene zu schaffen. Diese Initiative war erfolglos.

Einen neuen Antrag brachte der Tiroler Landesfeuerwehrverband am 2. Oktober 1931 beim Österreichischen Verbandstag in Bregenz ein. Dieser forderte die Einführung einer für das ganze Bundesgebiet einheitlichen Auszeichnung in drei Stufen, und zwar 

    1. für Mitglieder von Bezirks-, Landes- oder Reichsverbandsausschüssen für organisatorische und sonstige wertvolle Dienste;
    2. für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr unter Einsatz des eigenen Lebens;
    3. für Mitglieder, die zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden.

Im Wege eines Einsichtsaktes des Bundeskanzleramtes bekam die Präsidentschaftskanzlei davon Kenntnis, ihre Replik darauf war nicht gerade schmeichelhaft. Dann aber holte der Verband bzw. sein Präsident Dr. Rudolf Lampl zu einer großen Aktion aus und erhielt vom Bundeskanzleramt die Zustimmung für eine österreichische Verbandsauszeichnung. Diese sollte von der Vollendung einer bestimmten Dienstzeit unabhängig, für eine einzelne besonders verdienstvolle Tat oder für besonders verdienstvolles Wirken, verliehen werden können. Mit den Bescheiden des Bundeskanzleramtes vom 1. März 1933, Zl. 108.958/4/1933 und vom 17. Mai 1933, Zl. 147.622/4/33 wurde die Bewilligung zur Schaffung des

 

„Österreichischen Feuerwehr-Ehrenzeichens

 

und die Führung des österreichischen Bundeswappens auf demselben erteilt. Die Ausführung wurde dem Hauptmünzamt übertragen.

Das Abzeichen wurde als hochformatiges Achteck ausgeführt, wodurch eine Verwechslung mit einer staatlichen Auszeichnung von vornherein ausgeschlossen war. Die Vorderseite zeigte den Bundesadler (einköpfig) über zwei gekreuzten Lorbeerzweigen, darum herum ein ovales Schriftband „ÖSTERREICHISCHER VERBAND FÜR FEUERWEHR- UND RETTUNGSWESEN“. Die Rückseite zeigte innerhalb von zwei aufsteigenden Zweigen aus Eichenlaub, an deren Grund in einem Kreis die Buchstaben FF spiegelverkehrt gegeneinander standen, in fünf Zeilen die Aufschrift „FÜR VERDIENSTE UM DAS FEUERWEHRWESEN“. 

Die Auszeichnung wurde abgestuft erstellt, die erste Klasse in Silber, die zweite in Bronze, und mit einem fächerförmig zu einer Rosette gefalteten weiß-rot gestreiften Band unterlegt. Sie wurde an der linken Brustseite ungefähr 15 Zentimeter unter den normalen Medaillen (also „tief“ bzw. anders als staatliche Auszeichnungen) getragen. 

Das Verleihungsrecht des Verbandes wurde am 19. März 1933 mit den beschlossenen Bestimmungen und der Bestellung eines Verleihungsausschusses geregelt. Vorschlagsberechtigt waren die Landesverbände und der Präsident. Nur besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen, wozu auch der feuerwehrliche Rettungsdienst gerechnet wurde, oder eine einzelne besonders verdienstvolle Tat sollten mit dieser neuen Auszeichnung bedankt und belohnt werden. Es konnte auch an Kameraden ausländischer Verbände und um das Feuerwehrwesen verdiente Nichtmitglieder verliehen werden. Eine festgelegte Höchstzahl sollte den Wert der Auszeichnung nicht durch allzuhäufige Verleihung mindern.

1934 FW EZ bronze avers in Schachtel 1934 FW EZ silber avers in Schachtel
2. Klasse in Bronze ab 1934
in weißer Originalschachtel 
1. Klasse in Silber ab 1934
in roter Originalschachtel 
1934 FW EZ bronze Band revers 1 1934 FW EZ silber Band revers 1
2. Klasse in Bronze ab 1934
Band revers
1. Klasse in Silber ab 1934
Band revers

1934 FW EZ bronze Medaille revers 1

1934 FW EZ silber Medaille revers 1

2. Klasse in Bronze ab 1934
Medaillon revers 
1. Klasse in Silber ab 1934
Medaillon revers 
Zeilmayr

Ein Foto des damaligen stellvertretenden Landesfeuerwehrkommandanten Josef Zeilmayr

Er trägt das ihm am 6. Februar 1937 verliehene Feuerwehr-Ehrenzeichen 2. Klasse auch zu dieser Zeit noch vorschriftsmäßig unter seinen anderen zahlreichen Auszeichnungen

CI Westbrook 2

Chief Inspector of Fire Services Bernard Anson Westbrook

Diese Ordensspange muss wohl als einzigartig bezeichnet werden. CI Westbrook startete seine Karriere als Feuerwehrmann unter seinem Vater bei der Tunbridge Wells Fire Brigade. 1911 wurde er von der britischen Regierung zur Feuerwehr nach Kalkutta/Indien versetzt. Den 1. Weltkrieg verbrachte er im heutigen Irak und war dort ebenfalls der Feuerwehr zugeteilt. Mitte der 20er-Jahre des vorigen Jahrhunderts finden wir ihn wieder in Kaklutta/Indien. 1934 wird er Präsident des britischen "Institut of Fire Engineers". Möglich, dass er in dieser Funktion Auszeichnungen der österreichischen 1. Republik und der Republik Frankreich (4. Medaille von rechts) erhielt. Neben dem Feuerwehr-Ehrenzeichen 1. Klasse (rechts außen) sehen wir auch noch die Dienstauszeichnung für 25 Jahre der 1. Republik. Beide Auszeichnungen zeigen den doppelköpfigen Adler, weshalb die Verleihung zwischen 1934 und 1938 erfolgt sein muss.

Dienstag, 16. April 2024