1939 - 1945 Hitlerjugend im Feuerwehrdienst

Vereinbarung zur HJ im Feuerlöschdienst

Das Feuerlöschgesetz vom 1.11.1938 erwähnt die Jugendfeuerwehren nicht. Am 21.4.1939 wurde jedoch eine Vereinbarung mit dem Jugendführer des Deutschen Reiches über die Ausbildung der HJ im Feuerlöschdienst  getroffen.

  • Der Jugendführer des Deutschen Reiches stellt dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei in allen Luftschutzorten I. und II. Ordnung nach Maßgabe des örtlichen Bedarfs Hilfskräfte aus den Einheiten der HJ zur Verfügung, die im Feuerlöschdienst ausgebildet werden.
  • Das Mindestalter der ... Jungen wird auf 15 Jahre festgelegt ...
  • Die zum Feuerlöschdienst Kommandierten bilden keine Sondereinheiten, wie z.B. die Nachrichten-HJ.
  • Die Jungen werden jedoch für die feuerwehrtechnische Ausbildung in besonderen Einheiten (Kameradschaft, Schar, Gefolgschaft) unter HJ-Führern, die selbst feuerwehrtechnisch ausgebildet sind oder noch besonders ausgebildet werden, zusammengefasst.
  • Diese Führer sind für den HJ-Dienst in den Einheiten verantwortlich.
  • Bei jedem feuerwehrtechnischen Übungsdienst oder bei jedem Einsatz gelten die Jungen als durch polizeiliche Verfügung herangezogen und treten damit unter den Befehl des ausbildenden oder leitenden Führers der Feuerschutzpolizei bzw. Feuerwehr.

Die feuerwehrtechnische Unterteilung der Einheiten erfolgte in Gruppen und Zügen (2 Gruppen = 1 Zug). Die größte Einheit (Gefolgschaft) ... soll in einem Luftschutzort I. oder II. Ordnung vorläufig 80 Jungen, im Ausnahmefall 100 Jungen nicht übersteigen.

Normalerweise soll der Feuerwehrdienst 35 Doppelstunden im Jahr nicht übersteigen, wobei dieser Dienst auf den Dienst in der HJ anzurechnen ist.

Erste Uniformierungsvorschrift

In einem weiteren Erlaß vom 28. Juni 1939 wurde die Uniformierung der zum Feuerwehrdienst kommandierten Jungen wie folgt festgelegt:

  • Die für den Feuerwehrdienst kommandierten Jungen tragen während des Feuerwehrdienstes den Winteranzug und die blaue HJ-Dienstmütze.
  • Alle Ausrüstungsgegenstände, die dem persönlichen Schutz beim Einsatz dienen, wie Stahlhelm, Hakengurt, Fangleine, sind von der Gemeinde, in der die Einheit aufgestellt wird, zur Verfügung zu stellen.

Eingliederung in den HJ-Streifendienst

Schon im Dezember des gleichen Jahres, nämlich nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, hatte man erkannt, daß die Organisationsform der HJ-Feuerwehr-Scharen auf Schwierigkeiten stieß. Zwar hatte sich die Aufstellung der Feuerlöschdienstreserven aus der HJ bewährt. Infolge der Mobilmachung waren aber zahlreiche Luftschutzorte lll. Ordnung von den Einberufungen stärker betroffen, als die der I. und II. Ordnung. Ohne besondere Weisung waren die dadurch bei den Feuerwehren entstandenen Lücken durch HJ ausgefüllt worden.

Schwierigkeiten ergaben sich aber vor allem daraus, daß die HJ-Feuerwehr-Scharen keine Sondereinheit nach dem Muster der Marine-HJ, der Flieger-HJ usw. bildeten. Das führte zu Überschneidungen beim Ausbildungs- und HJ-Dienst und vor allem zu doppelter Belastung.

Mit Runderlass vom 7.1.1939 (Anmerkung: Das Datum stammt aus der Originalunterlage des Sekretariats der deutschen Jugendfeuerwehr, kann jedoch aufgrund des bereits im Gang befindlichen Zweiten Weltkrieges nicht korrekt sein; aufgrund des Textzusammenhanges war vermutlich Dezember 1939 oder Jänner 1940 gemeint) wurden daher neue Vereinbarungen mit der Reichsjugendführung bekanntgegeben, wonach die Ausbildung der HJ im Feuerlöschdienst dem Streifendienst der HJ übertragen wurde. In der Anlage zu diesem Runderlaß heißt es u.a.:

  • Hilfskräfte zur Ausbildung im Feuerlöschwesen werden von jetzt ab nur noch aus den Einheiten des Streifendienstes zur Verfügung gestellt.
  • Die bisher im Feuerlöschwesen ausgebildeten HJ-Angehörigen sind für den Einsatz zu erhalten und entsprechend in die Gefolgschaften des Streifendienstes zu überweisen.
  • Grundsätzlich gelten die Auslesebestimmungen für den Streifendienst auch für diese überwiesenen HJ-Angehörigen. Sie sind nach den geltenden Bestimmungen nachzumustern.
  • Voll im Feuerlöschwesen ausgebildete HJ-Angehörige, die bei diesen Musterungen als ungeeignet für den Streifendienst befunden werden, sind aber erst nach dem Kriege auszuscheiden.
  • Die augenblickliche Bedeutung des Feuerlöschwesens, besonders für den Luftschutz, erfordert eine besondere Beachtung dieses Einsatzes des Streifendienstes.
  • Es ist den Anforderungen der Feuerwehrdienststellen an allen Orten zu entsprechen. Die Beschränkung auf Luftschutzorte I. und II. Ordnung entfällt.

Aufbau und Ausübung

In einem Reichsbefehl der Reichsjugendführung vom 12.8.40 sind Aufbau und Ausbildung der Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst zusammengefaßt dargestellt.
Danach erhalten die innerhalb des HJ-Streifendienstes zu bildenden Scharen die Bezeichnung Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst. Sie werden in Orten gebildet, wo mindestens eine Stärke von 15 Junggenossen erreicht wird. Wo diese Stärke nicht erreicht wird, werden Angehörige von HJ-Einheiten in durch Flieger gefährdeten Gebieten auch von Sonderformationen der HJ zur Dienstleistung innerhalb des Feuerwehr-Streifendienstes herangezogen.

Die Feuerwehrscharen unterstehen nur dem Führer des Streifendienstes im Bann. Für die Ausbildung der Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst ist in diesem Reichsbefehl ein besonderer Dienstplan veröffentlicht.

Danach ist für die gesamte feuerwehrtechnische Ausbildung der Feuerwehrführer verantwortlich. Die übrige Ausbildung erfolgt nach dem Ausbildungsplan für Sondereinheiten für die Kriegszeit vom 1.11.1939 als K-Ausbildung durch die HJ. Verlangt werden:

  • Heimabend bzw. Dienstunterricht: 2 mal im Monat je 2 Stunden;
  • Feuerwehrtechnische Ausbildung (Theorie/Praxis): 2 mal im Monat je 2 Stunden;
  • Praktische Feuerwehrausbildung u. Übungen: 1 mal im Monat, Sonntagvormittag;
  • Theoretische K-Ausbildung: 2 mal im Monat je 2 Stunden;
  • Praktische K-Ausbildung: 2 mal im Monat je ein ganzer Sonntag.

Nach Möglichkeit ist der Feuerwehrdienst der HJ mit dem der allgemeinen Freiwilligen Feuerwehr zusammenzulegen.

Seit 1940 fanden regelmäßig HJ-Führerlehrgänge an den Feuerwehrschulen statt. Die Zeitschrift Deutscher Feuerschutz kündigte noch im Februar 1944 derartige Lehrgänge an.

Organisation und Uniformierung

Im Runderlaß vom 31.3.1941 wurde die organisatorische Zugehörigkeit der HJ-Feuerwehrscharen und die Uniformierung ihrer Mitglieder geklärt. Dazu heißt es in dem Erlaß:

  • Die innerhalb einzelner größerer Gemeinden gebildeten geschlossenen Feuerwehrscharen der HJ sind jetzt und in kommenden Friedenszeiten als Teile der örtlichen Feuerwehren anzusehen.
  • lm Einvernehmen mit der Reichsjugendführung halte ich es für zweckmäßig, wenn die Hitlerjungen an Stelle des Winteranzuges der HJ mit Dienströcken versehen werden, die in Schnitt und Farbe den Waffenröcken der freiwilligen Feuerwehrmänner gleichen; doch fallen Spiegel und Achselstücke fort.
  • Dafür werden Schulterstücke aus gleichfarbigem Uniformtuch getragen. Auf diesen Schulterklappen sind Dienstgradabzeichen der HJ anzubringen.
  • Auf dem linken Ärmel ist die HJ-Armbinde zu tragen, während das demnächst zur Verleihung kommende HJ-Feuerwehrabzeichen auf dem linken Unterärmel, in Höhe von etwa 3-4 cm unterhalb des Ellbogens zu tragen ist.
  • Hinsichtlich der Hose und des Schuhzeuges sind während der Kriegszeit keine Vorschriften vorgesehen.

Jugenddienstpflicht und Feuerwehrdienst

Neue Überschneidungen ergaben sich hinsichtlich der Jugenddienstpflicht und des Feuerwehrdienstes. Die Widersprüche wurden durch einen Runderlass des Reichsministers des Innern und Jugendführers des Deutschen Reiches vom 16.6.1941 ausgeräumt:

  • Jugendliche, die zum Dienst der HJ erfasst sind, können in die FF nur dann aufgenommen werden, wenn die HJ-Banndienststelle bescheinigt, daß gegen ihre Aufnahme in die FF keine Bedenken erhoben werden.
  • Die Erteilung der Bescheinigung ist nur dann zu versagen, wenn dringende dienstliche Gründe der HJ dem Eintritt und der Betätigung in der FF entgegen stehen.
  • Jugendliche im jugenddienstpflichtigen Alter, die noch nicht der HJ angehören, können in die FF ohne weiteres aufgenommen werden.
  • Die HJ-Banndienststelle hat jedoch zu bescheinigen, dass der Jugendliche der HJ nicht angehört und auch nicht für den Dienst in der HJ erfasst worden ist.
  • Die Dienstzeit in den Feuerwehrscharen der HJ wird auf die spätere Dienstzeit als Feuerwehrmann in der FF voll angerechnet.

Dienstgrade der Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst

Die gezeigten Abzeichen werden als rechtes und linkes Schulterstück (aus der Sicht des Trägers) dargestellt. 

rechtes Schulterstück linkes Schulterstück Dienstgrad
Hitlerjunge rechts Hitlerjunge links Hitlerjunge
Rottenfuehrer rechts Rottenfuehrer links Rottenführer
Oberrottenfuehrer rechts Oberrottenfuehrer links Oberrottenführer
Kameradschaftsfuehrer rechts Kameradschaftsfuehrer links Kameradschaftsführer
Oberkameradschaftsfuehrer rechts Oberkameradschaftsfuehrer links Oberkameradschaftsführer
Scharfuehrer rechts Scharfuehrer links Scharführer 
Oberscharfuehrer rechts Oberscharfuehrer links Oberscharführer
Gefolgschaftsfuehrer silber rechts Gefolgschaftsfuehrer silber links Gefolgschaftsführer
Obergefolgschaftsfuehrer silber rechts Obergefolgschaftsfuehrer silber links Obergefolgschaftsführer
Hauptgefolgschaftsfuehrer silber rechts Hauptgefolgschaftsfuehrer silber links Hauptgefolgschaftsführer 

Die Ziffern bezeichnen die Nummer des Bannes, die Ziffern auf den Knöpfen die Nummer der Gefolgschaft.

In der Hitlerjugend gab es noch zahlreiche weitere, höhere Dienstgrade, nicht jedoch innerhalb der HJ-Feuerwehreinheiten.

Bekannt sich auch Fälle, in denen vorschriftswidrig die Schulterstücke für Anwärter der Freiwilligen Feuerwehren getragen wurden.

Die folgenden Fotos wurden im Feuerwehrwehr-Museum in St. Florian/Oberösterreich aufgenommen.

HJ Anzug 2  HJ-Feuerwehrrock
HJ Gebietsdreieck 1 HJ-Gebietsarmdreieck am linken Oberärmel
HJ Streifendienst

HJ-Feuerwehrabzeichen

und

HJ-Streifendienst-Ärmelband

am linken Unterärmel

Montag, 29. April 2024