Freiwillige Feuerwehr Pupping

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Zuletzt aktualisiert: 25. August 2019

Feuerwehr-Verdienstmedaille des Bezirkes Braunau Stufe III

Stiftung Beschluss der Satzung durch das BFKDO Braunau am 12.08.2003

Diese Medaille wird vom Bezirksfeuerwehrkommando Braunau verliehen.

Die Verleihungsvoraussetzungen sind ähnlich denen für die Feuerwehr-Verdienstmedaille des Bezirkes Eferding Stufe III.

Die Medaille der Stufe III ist in Bronze ausgeführt.

BR FW VM B avers 1994 BR FW VM B revers 1994
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Zuletzt aktualisiert: 05. März 2014

Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 40-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens

Stiftung (aktuelle Grundlage) OÖ. Feuerwehrgesetz vom 26.09.1996 und OÖ. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung vom 31.07.2000

Diese Medaille wurde vom Land Oberösterreich schon mit Gesetz vom 01.10.1952 geschaffen. Mit Landesgesetz vom 23.03.1956 erfolgten bereits die ersten Adaptierungen, nähere Details waren in der dazugehörigen Verordnung vom 31.07.1956 festgelegt.

Sie wird an Personen verliehen, die 40 Jahre ununterbrochen in Organisationen des Feuerwehrwesens tätig waren. Dabei werden die tatsächlichen Dienstzeiten in den dem Feuerwehrwesen dienenden Organisationen in Oberösterreich, in anderen Bundesländern oder im Ausland zusammengezählt.

Zeiträume, in denen jemand durch behördlichen Auftrag zu einer militärischen oder sonstigen persönlichen Dienstleistung herangezogen worden ist, gelten nicht als Unterbrechung. Für sonstige Zeiträume (z.B. Krankheit) gibt es gesonderte Regelungen.

Die Medaille ist in Silber gehalten.

OOe FW DM 40 J Avers OOe FW DM 40 J Revers
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Zuletzt aktualisiert: 05. März 2014

Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 50-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens

Stiftung (aktuelle Grundlage) OÖ. Feuerwehrgesetz vom 26.09.1996 und OÖ. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung vom 31.07.2000

Wurden die beiden Medaillen für 25- und 40jährige Dienstleistung schon mit Gesetz vom 01.10.1952 geschaffen, so erfolgte die Stiftung dieser Medaille erst mit Gesetz von 27.01.94. Nähere Details waren in der dazugehörigen Verordnung vom 27.06.1994 festgelegt.

Sie wird an Personen verliehen, die 50 Jahre ununterbrochen in Organisationen des Feuerwehrwesens tätig waren. Dabei werden die tatsächlichen Dienstzeiten in den dem Feuerwehrwesen dienenden Organisationen in Oberösterreich, in anderen Bundesländern oder im Ausland zusammengezählt.

Zeiträume, in denen jemand durch behördlichen Auftrag zu einer militärischen oder sonstigen persönlichen Dienstleistung herangezogen worden ist, gelten nicht als Unterbrechung. Für sonstige Zeiträume (z.B. Krankheit) gibt es gesonderte Regelungen.

Die Medaille ist in Gold gehalten.

OOe FW DM 50 J Avers OOe FW DM 50 J Revers
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Zuletzt aktualisiert: 05. März 2014

Einsatzmedaille für Einsätze gemäß § 2 (1) lit. b WehrG
(Einsatz im Inneren)

Stiftung (aktuelle Grundlage) Bundesgesetz vom 23.12.2002

Diese Einsatzmedaille wird vom Bundesminister für Landesverteidigung an Personen verliehen, die während einer Wehrdienstleistung zu einem Einsatz des Bundesheeres nach § 2 Wehrgesetz 2001 herangezogen wurden.

Dabei handelt es sich um Einsätze auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt.

Hinter dieser etwas sperrigen Gesetzesformulierung verbergen sich in der Praxis die Grenzsicherungseinsätze.

Die Einsatzmedaille wird verliehen, 
     a) bei einer Mindestdauer der Heranziehung zum Einsatz von vier
        Wochen oder
     b) jedenfalls, sofern der Einsatz unter besonders gefährlichen
        Verhältnissen oder unter erheblicher physischer oder
        psychischer Belastung der zum Einsatz herangezogenen
        Soldaten erfolgte.
     

ROe EM (EI) Avers.JPG ROe EM (EI) Revers.JPG

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