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Feuerwehr-Verdienstmedaille des Bezirkes Braunau Stufe III |
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| Stiftung | Beschluss der Satzung durch das BFKDO Braunau am 12.08.2003 |
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Diese Medaille wird vom Bezirksfeuerwehrkommando Braunau verliehen. Die Verleihungsvoraussetzungen sind ähnlich denen für die Feuerwehr-Verdienstmedaille des Bezirkes Eferding Stufe III. Die Medaille der Stufe III ist in Bronze ausgeführt. |
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Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 40-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens |
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| Stiftung (aktuelle Grundlage) | OÖ. Feuerwehrgesetz vom 26.09.1996 und OÖ. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung vom 31.07.2000 |
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Diese Medaille wurde vom Land Oberösterreich schon mit Gesetz vom 01.10.1952 geschaffen. Mit Landesgesetz vom 23.03.1956 erfolgten bereits die ersten Adaptierungen, nähere Details waren in der dazugehörigen Verordnung vom 31.07.1956 festgelegt. Sie wird an Personen verliehen, die 40 Jahre ununterbrochen in Organisationen des Feuerwehrwesens tätig waren. Dabei werden die tatsächlichen Dienstzeiten in den dem Feuerwehrwesen dienenden Organisationen in Oberösterreich, in anderen Bundesländern oder im Ausland zusammengezählt. Zeiträume, in denen jemand durch behördlichen Auftrag zu einer militärischen oder sonstigen persönlichen Dienstleistung herangezogen worden ist, gelten nicht als Unterbrechung. Für sonstige Zeiträume (z.B. Krankheit) gibt es gesonderte Regelungen. Die Medaille ist in Silber gehalten. |
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Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 50-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens |
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| Stiftung (aktuelle Grundlage) | OÖ. Feuerwehrgesetz vom 26.09.1996 und OÖ. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung vom 31.07.2000 |
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Wurden die beiden Medaillen für 25- und 40jährige Dienstleistung schon mit Gesetz vom 01.10.1952 geschaffen, so erfolgte die Stiftung dieser Medaille erst mit Gesetz von 27.01.94. Nähere Details waren in der dazugehörigen Verordnung vom 27.06.1994 festgelegt. Sie wird an Personen verliehen, die 50 Jahre ununterbrochen in Organisationen des Feuerwehrwesens tätig waren. Dabei werden die tatsächlichen Dienstzeiten in den dem Feuerwehrwesen dienenden Organisationen in Oberösterreich, in anderen Bundesländern oder im Ausland zusammengezählt. Zeiträume, in denen jemand durch behördlichen Auftrag zu einer militärischen oder sonstigen persönlichen Dienstleistung herangezogen worden ist, gelten nicht als Unterbrechung. Für sonstige Zeiträume (z.B. Krankheit) gibt es gesonderte Regelungen. Die Medaille ist in Gold gehalten. |
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Einsatzmedaille für Einsätze gemäß § 2 (1) lit. b WehrG |
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| Stiftung (aktuelle Grundlage) | Bundesgesetz vom 23.12.2002 |
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Diese Einsatzmedaille wird vom Bundesminister für Landesverteidigung an Personen verliehen, die während einer Wehrdienstleistung zu einem Einsatz des Bundesheeres nach § 2 Wehrgesetz 2001 herangezogen wurden. Dabei handelt es sich um Einsätze auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt. Hinter dieser etwas sperrigen Gesetzesformulierung verbergen sich in der Praxis die Grenzsicherungseinsätze. Die Einsatzmedaille wird verliehen, |
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