Entsprechend der OÖ. Brandbekämpfungsverordnung wird zwischen
  • der Lotsen- und Nachrichtengruppe und
  • dem Lotsen- und Nachtenzug

unterschieden:

Lotsen- und Nachrichtengruppe

Die Lotsen- und Nachrichtengruppe besteht aus einem Gruppenkommandanten und vier, aus jeweils zwei Mann bestehenden Lotsen- und Nachrichtentrupps.

Die Aufgabe der Lotsen- und Nachrichtengruppe besteht in Verkehrsregelungsaufgaben, in Melder-, Einweisungs- und sonstigen Hilfsdiensten.

Die Aufstellung einer Lotsen- und Nachrichtengruppe ist für jede Feuerwehr anzustreben.

Die Lotsen- und Nachrichtengruppe ist mit den erforderlichen Alarm-, Signal- und Fermeldegeräten sowie Führungsmitteln (z.B. Brandschutzplan, Karten) auszurüsten.

Lotsen- und Nachrichtenzug

Der Lotsen- und Nachrichtenzug besteht aus zwei Lotsen- und Nachrichtengruppen. Er wird von einem Zugskommandanten befehligt.

Zur Bewältigung der Führungsaufgaben hat der Pflichtbereichskommandant dem Löschzug einen Zugstrupp, bestehend aus dem Zugstruppkommandanten (Zugskommandant-Stellvertreter), einem Funker, der zugleich Kraftfahrer ist, und mindestens einem Zugsmelder, anzugliedern.

Zur Verständigung der operierenden Einsatzkräfte untereinander dient in der Praxis der Feuerwehrfunk. Dabei ist insbesondere für den Einsatzfall erforderlich, dass die einzelnen Einheiten kurz und prägnant sowie für die Gegenstelle eindeutig identifizierbar bezeichnet werden. Dazu dienen die sogenannten Rufzeichen, die sich aus dem Rufnamen und dem Ortsnamen zusammensetzen:

Funkstelle bzw. mit einem Funkgerät
ausgerüstete Fahrzeuge

Rufzeichen

Fixstation im Depot Unterschaden Florian Pupping
TLFA 2000 Tank Pupping
LFB - A 1 Pumpe 1 Pupping
KLF Pumpe 2 Pupping
KDO Kommando Pupping                   
FRB Boot Pupping
4 HFG Anton Pupping
Berta Pupping
Cäsar Pupping
Dora Pupping